Fragen und Antworten
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»In welchem Verhältnis stehen der „Arbeitskreis CO2 reduziertes Lenzkirch“ und die Genossenschaft „Bürger Energie Lenzkirch e.G.“?«
! » Der Arbeitskreis ist ein offener Kreis engagierter Bürger, in dem Ideen entwickelt und diskutiert werden, die Genossenschaft stellt die bewährte juristische Form für die gemeinsame wirtschaftliche Umsetzung konkreter Projekte dar.«
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»Wie bewährt ist diese Form einer Bürger-Energiegenossenschaft? Gibt es in anderen Gemeinden Beispiele für erfolgreiche Umsetzungen?«
! » Es gibt bereits einen „Verband der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Württemberg« in dem über 40 Genossenschaften zusammengeschlossen sind. Die Gründungsversammlung in Lenzkirch wird von Frau Elisabeth Strobel (Vorsitzende des Verbands) unterstützt werden, so daß wir schon im Gründungsprozess von den umfangreichen Erfahrungen des Verbandes profitieren können.
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»Mir gefällt die Idee einer Bürgergenossenschaft. Wie kann ich mich beteiligen?«
! » Sie können Mitglied werden, Anteile zeichnen, Ideen einbringen und in den Mitgliederversammlungen mitbestimmen.«
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»Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Beteiligung an der Genossenschaft?«
! »Als Gründungsmitglied dabei zu sein, bedeutet eine besonders wichtige Unterstützung, aber es können jederzeit auch später noch Anteile gezeichnet werden.«
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»Können auch Kinder oder Enkelkinder Mitglied in der Genossenschaft werden?«
! »Ja, bis zur Volljährigkeit nehmen die Erziehungsberechtigten die Stimmrechte für die Kinder wahr. Gerade wenn wir an die uns nachfolgenden Generationen denken, sind erneuerbare Energien eine kluge Investition in eine lebenswerte Zukunft.«
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»Ist die Genossenschaft nur für Bürger der Gemeinde Lenzkirch gedacht?«
! »Der Schwerpunkt liegt auf Lenzkirch, es können sich aber auch Personen, die im weiteren Umkreis wohnen oder einen besonderen Bezug zur Gemeinde haben (Ferienwohnung) einbringen.«
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»Ab welchem Betrag kann man Genossenschafts-Anteile zeichnen?«
! » Sie können sich ab 200 EUR Einlage beteiligen«
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»Frage?«
! » Antwort«